AGB

 

1. Nutzung des Mietgegenstandes

Der Mietgegenstand wird in einem ordnungsgemäßen, verkehrssicheren Zustand übergeben. Der Mieter prüft diesen Zustand vor Gebrauch. Äußerlich sichtbare Mängel müssen unverzüglich gerügt werden.

Der Mieter ist verpflichtet, den gemieteten Gegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen und vor Überbeanspruchung zu schützen, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten und nur geeignete Personen einzusetzen. Der Vermieter haftet nicht für Verstöße jeglicher Art.

Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für die Reparaturen zu tragen, die aufgrund seines Verschuldens während der Mietzeit eingetreten sind. Dies gilt einschließlich Ersatzteile. Die Kosten für Reparaturen infolge normaler Abnutzung gehen zu Lasten des Vermieters.

Sämtliche Reparaturen, auch die vom Mieter zu tragenden, führt der Vermieter durch.

Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters, Veränderungen des Mietgegenstands, insbesondere An.- und Einbauten, vorzunehmen sowie Kennzeichnungen, die vom Vermieter angebracht wurden, zu entfernen.

Der Mieter darf einem Dritten keine Rechte an dem Gegenstand einräumen, noch Rechte aus dem Mietvertrag abtreten oder den Mietgegenstand pfänden lassen. Der Mietgegenstand bleibt mit all seinen Bestandteilen Eigentum des Vermieters.

Der Mietgegenstand darf Deutschland nicht verlassen.

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand bei extremen Wetterbedingungen (z. B. Hagel, Sturm, Überschwemmung, starker Schneefall) entsprechend gegen Beschädigungen zu sichern.
 

2. Versicherung & Haftung

Die Mietgegenstände sind individuell versichert. Im Mietvertrag sind die entsprechenden Bedingungen einsehbar. Schäden durch Dritte sind über deren Versicherung abzuwickeln. Schäden am Mietgegenstand sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. durch unsachgemäße Nutzung oder Schäden durch  Fahrlässigkeit) in voller Höhe. Ist ein Schaden eingetreten, so hat der Mieter die Instandsetzungskosten zu tragen.

Im Falle eines eintretenden Totalverlustes, für den der Mieter das Risiko trägt, hat dieser eine Barentschädigung in Höhe des Zeitwerts für den in Verlust geratenen Gegenstand zu leisten. Einigen sich die Parteien nicht über die Höhe des Zeitwerts zum Zeitpunkt des Verlustes, ist dieser durch einen Sachverständigen festzulegen. Bei Totalverlust endet die Mietzahlung mit dem Tag des Schadensereignisses. Der Vermieter hat bis zum Eingang der Barentschädigung Anspruch auf Zinsen in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes.

Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter bei Haftpflichtansprüchen Dritter, die aus der Zeit herrühren, in der der Mieter oder in seinem Auftrag Dritte den Mietgegenstand in seiner / ihrer Verfügungsgewalt hatten, freizustellen.

Der Mieter versichert mit seiner Unterschrift, ordnungsgemäß auf den Mietgegenstand eingewiesen zu sein. 
 

3. Zustand & Rückgabe

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am Ende der Mietzeit im sauberen Zustand am Geschäftssitz des Vermieters zurückzugeben. Der Mietgegenstand hat darüber hinaus bei Rückgabe in dem Zustand zu sein, der dem Vermietungszustand bei Ausgabe entspricht. Im Falle einer verspäteten Rückgabe wird für jeden Tag Verspätung ein Mietzins in Höhe des doppelten Tagesmietsatzes erhoben. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Bei starker Verschmutzung oder Beschädigung können Reinigungskosten (50€) oder Reparaturen von der Kaution einbehalten werden.

 

4. Kündigung / Stornierung:

Eine Stornierung des Vertrages durch den Mieter ist bis 72 Std. vor Mietbeginn kostenlos. Ab diesem Zeitpunkt werden 50% des Mietbetrages fällig.

Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Mietgegenstand vor Beginn der Mietzeit so beschädigt wurde, dass er nicht mehr gebrauchstauglich ist oder der Vormieter den Mietgegenstand verspätet zurückbringt. 

Im Fall einer Nichtleistung sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter - gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.

 

5. Schlussbestimmung:

Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen haben schriftlich zu erfolgen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen AGB hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Wohnsitz des Vermieters.

 

FAQ - Anhänger   

 

1. Welche Führerscheinklasse benötige ich?

Klasse B:

Erlaubt das Ziehen von Anhängern bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Schwerere Anhänger sind erlaubt, wenn die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3.500 kg wiegt. 

Klasse B96:

Erlaubt das Ziehen von Anhängern, sodass die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg wiegt. 

Klasse BE:

Erlaubt das Ziehen von Anhängern bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch wenn die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger mehr als 4.250 kg wiegt. Das maximale Gewicht der Zugkombination liegt bei 7000 kg.

Beim Führerschein zählt immer das zulässige Gesamtgewicht und nicht das tatsächlich gezogene Gewicht.

2. Wie schnell darf ich mit den Anhängern fahren?

- Innerorts: max. 50 km/h
- Außerorts / Autobahn: max. 80 km/h 

3. Welche technischen Voraussetzungen muss mein Zugfahrzeug erfüllen?

- Zugvorrichtung (Anhängerkupplung) mit gültigem Prüfzeichen
- Ausreichende Zugkraft laut Fahrzeugpapieren. Beim ziehen eines Anhängers zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers, das heißt, die Summe aus Leergewicht des Anhängers und der Zuladung , abzüglich der Stützlast. Dieses tatsächliche Gewicht darf nicht die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs überschreiten.
- Funktionsfähige Elektrik (13-poliger Anschluss) – Adapter kann gestellt werden

4. Was muss ich beim Beladen beachten?

Anhänger allgemein:

- Grundsätzlich müssen alle transportierten Gegenstände ordnungsgemäß gesichert werden

- Vor der Abfahrt sollte eine Abfahrtskontrolle durchgeführt werden (Beleuchtung, korrekt Angehängt, Luftdruck, Beschädigungen, alle Gegenstände gesichert, Papiere vorhanden)

- Alle rechtlichen Vorgaben müssen beachtet werden

- Lassen Sie sich bei rückwärtsfahren ggf. von geeigneten Personen Einweisen

Pferdeanhänger:

- Pferde immer anbinden (Panikhaken und Sicherheitsknoten)
- Schwere Pferde nach links stellen – Beim Transport von einem Pferd wird das Pferd ebenfalls nach links gestellt, da die meisten Straßen nach rechts abschüssig sind und sonst die Kippgefahr des Anhängers erhöht wird.
- Heunetz sicher befestigen
- Anhänger mit Streu einstreuen (kann gegen Aufpreis durch uns erfolgen)

- Die Bruststangen müssen eingehängt sein

- Der Equiden - Pass ist beim Transport eines Pferdes mitzuführen

5. Was muss ich vor der Fahrt kontrollieren?

✅ Kupplung eingerastet und gesichert - Abreißseil richtig befestigt – Stützrad ist oben
✅ Licht & Blinker funktionieren
✅ Reifendruck des Anhängers korrekt 
✅ Türen & Klappen geschlossen – Unterlegkeile entfernt
✅ Ladung gesichert
✅ Papiere des Anhängers mitführen (Zulassungsbescheinigung Teil I)

6. Wie sichere ich den Anhänger beim Abstellen?

- Nur auf ebenem, festem Untergrund abstellen
- Handbremse anziehen
- Stützrad korrekt abgesenkt 

- Sicherungskeile (rechts und links am Anhänger) verwenden
 

7. Gibt es Besonderheiten bei der Rückgabe?

- Anhänger gereinigt und besenrein zurückgeben / die Außenwäsche übernehmen wir 
- Schäden oder besondere Vorkommnisse bitte sofort melden
- Rückgabe Zeit laut Mietvertrag einhalten

8. Notfallnummer bei Problemen unterwegs?

📞0176 – 42 70 97 70 - Daniel Helms 


Bei einer Panne oder Problemen mit dem Anhänger bitte sofort Kontakt aufnehmen.

Tipp zum Schluss:


Lassen Sie es ruhig angehen - fahren Sie vor der ersten Tour eine kurze Übungsrunde auf einem Parkplatz, besonders wenn Sie wenig Erfahrung mit Anhängern haben.


Ihr Team vom Mietservice Helms wünscht Ihnen eine sichere Fahrt!

 

 

 

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